Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Estera ulaganja d.o.o., auch tätig unter dem Handelsnamen ESTERA NEKRETNINE, im Bereich Immobilienkauf, -verkauf und verwandte Dienstleistungen
Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:
- Vermittlung beim Immobilienkauf
- Vermittlung beim Immobilienverkauf
- Vermittlung bei Miete/Pacht oder Tausch von Immobilien
- Professionelle Immobilienfotografie
- Erstellung virtueller 3D-Touren
- Bewertung des Marktwerts von Immobilien
- Ausstellung von Energiezertifikaten
- Auswahl potenzieller Käufer
- Werbung auf nationalen und internationalen Portalen
- Juristische Beratung in Zusammenarbeit mit unseren Anwaltskanzleien
- Unterstützung bei der Legalisierung oder Projektierung in Zusammenarbeit mit unseren Partnern
- Prüfung von Eigentums- und Rechtsverhältnissen
- Vermittlung von Verbraucherkrediten
Alle Dienstleistungen werden gewissenhaft im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorgaben erbracht, insbesondere gemäß dem Gesetz über die Immobilienvermittlung vom 23. Oktober 2007 sowie den Artikeln 21 und 29 (Abs. 4) des Gesetzes über Verbraucherkreditvergabe und Wohnbaukredite.
Erforderliche Unterlagen zum Immobilienverkauf
Für ein Haus:
- Gültiger Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- Katasterauszug
- Kopie der Baugenehmigung
- Kopie der Nutzungsgenehmigung (für Häuser ab Baujahr 1991)
- Bescheinigung über das Baujahr (bei Objekten vor dem 15.02.1968)
- Bescheid über den Ist-Zustand mit Rechtskraftvermerk, Energiezertifikat
Für eine Wohnung:
- Gültiger Eigentums-/Besitznachweis
- Kopie der Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung
- Bescheid über den Ist-Zustand mit Rechtskraftvermerk, Energiezertifikat
Für ein Grundstück:
- Gültiger Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- Auszug aus dem Katasterplan
- Bauvoraussetzungen (bei unbebauten Grundstücken)
- Standortinformationen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN:
Gemäß dem Gesetz über die Vermittlung im Immobilienverkehr („NN“ Nr. 107/07) Estera ulaganja d.o.o., Zagreb, 3. Dezember 2010
Beziehung zwischen Vermittler und Auftraggeber:
- Der Vermittler kann ein Unternehmen oder Einzelunternehmer mit Sitz in Kroatien oder einem EU/EWR-Staat sein.
- Der Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermittler einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abschließt.
- Eine Dritte Person ist eine Partei, mit der der Vermittler den Auftraggeber in Kontakt bringt.
- Der Vertrag kann entweder offen (nicht exklusiv) oder exklusiv sein.
Offene Vermittlung:
Der Auftraggeber kann Verträge mit mehreren Agenturen abschließen.
Exklusive Vermittlung:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine weiteren Vermittler einzuschalten. Wird der Vertrag eigenständig oder über einen anderen Vermittler abgeschlossen, ist trotzdem die volle Provision an Estera zu zahlen.
Pflichten des Vermittlers:
- Kontaktvermittlung mit potenziellen Käufern/Mietern
- Marktwertanalyse
- Prüfung der Eigentumsverhältnisse und Warnung vor Risiken
- Präsentation und Bewerbung der Immobilie
- Organisation von Besichtigungen
- Verhandlungsführung (sofern vereinbart)
- Schutz personenbezogener Daten
- Prüfung der Grundstücksverwendung
- Offenlegung relevanter Umstände
Pflichten des Auftraggebers:
- Offenlegung aller relevanten Informationen und Dokumente
- Sicherstellung von Besichtigungen
- Mitteilung von Änderungen schriftlich
- Zahlung der Provision nach Vertragsabschluss oder Anzahlungsleistung
- Kostenübernahme zusätzlicher Leistungen (sofern vereinbart)
- Schadenersatz bei falscher oder irreführender Information
Provisionsanspruch
Die Provision ist mit Abschluss eines Kaufvertrags, Vorvertrags oder Erhalt einer Anzahlung fällig.
- Auch bei Vertragsabschluss durch Familienmitglieder oder in abgewandelter Form bleibt der Provisionsanspruch bestehen.
- Zusätzliche Dienstleistungen können separat in Rechnung gestellt werden.
- Die Höhe der Provision wird in der Vermittlungsvereinbarung geregelt.
Verkaufsprovision:
- 2–3 % vom Verkaufspreis,
- Bei Immobilien unter 35.000,00 € Fixbetrag: 1.000,00 €
- 1–3 % für Dokumentenprüfung und Vorbereitung ohne direkte Vermittlung